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Führerscheinklasse CE

Führerscheinklasse CE - Fahrschule Buss & Onken

Informationen zur Führerscheinklasse CE

Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (Nach oben keine Beschränkung) und Anhänger auch über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: C1E, BE, T
Vorbesitz: C

Ausbildung Klasse CE

Theorie

  • 6 Doppelstunden Grundstoff (4 Doppelstunden Grundstoff bei Vorbesitz Klasse C1)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO

B auf C C1 auf C C auf CE
Überland 5 3 5
Autobahn 2 1 2
Beleuchtung 3 1 3

Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE

Solo Zug Gesamt
Überland 3 5 8 Fahrstunden
Autobahn 1 2 3 Fahrstunden
Beleuchtung 0 3 3 Fahrstunden

Prüfung Klasse CE

Theorie

  • 30 Fragen bei Ersterwerb, max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

Praxis

  • 85 Minuten Prüfungszeit. Abfahrtskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt, Trennen oder Verbinden des Zuges, Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn, 2 Grundfahraufgaben

WISSENSWERTES

Klasse C1, C1E, C und CE

  • Für alle Klassen ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung
  • Werden Fahrzeugkombinationen mit mehr als 7,5 t im gewerblichen Verkehr eingesetzt, fordern die EU-Sozialvorschriften ein Mindestalter von 21 Jahren.

Gültigkeit der Fahrerlaubnis Kl. C / CE
Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um jeweils weitere 5 Jahre, eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen.
Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der Führerscheininhaber das Recht Fahrzeuge dieser Klasse zu führen (Gültigkeitsende siehe Rückseite des Kartenführerscheins).

Umtausch der Altklasse 2 in den Kartenführerschein
Inhaber der Altklasse 2 müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahres ihre Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein umtauschen. Hierfür ist ebenfalls die ärztliche Untersuchung und das augenärztliche Zeugnis erforderlich. Inhaber der Altklasse 2 müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahres selbst aktiv werden; Tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht in der vorgenannten Weise um, dürfen sie keine Fahrzeuge der Klasse C / CE mehr führen. Die untergeordneten Klassen bleiben jedoch unberührt.

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