Informationen zur Führerscheinklasse BE
- Kraftwagen bis 3,5 t z.G.* mit Anhänger:
- Anhänger über 750 kg z.G.*, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugwagens.
- Anhänger über 750 kg z.G.*, wenn die Summe der Gesamtmassen von Zugwagen Anhänger größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: M, S, L
Vorbesitz: B
Ausbildung Klasse BE
Theorie
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung Klasse BE
Theorie
- Keine theoretische Prüfung
Praxis
- 55 Minuten Prüfungszeit. Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt, Trennen oder Verbinden des Zuges, Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
WISSENSWERTES
Einschlussklassen:
Mit der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klassen M, S, L und Mofa gefahren werden.
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, Ab, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen M, L und S unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.
Umtausch der Altklasse 3:
Inhaber der Altklasse 3 erhalten bei Umtausch ihrer Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein die Klassen:
- B, BE, C1 und C1E.
- Auf besonderen Antrag erhalten sie auch die Klasse CE 79 (Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis max 7,5 t zulässiger Gesamtmasse – auch mit Anhänger – unter Ausnutzung aller zulassungsrechtlichen Möglichkeiten, bis zu einem Zuggewicht von 18,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre der Gesundheitsnachweis erforderlich. (Wird der Nachweis nicht erbracht, verfällt die Berechtigung zu CE79))
- Wurde die Klasse 3 vor dem 01. April 1980 erworben, wird auch die Klasse A1 erteilt.