Motorräder (Leichtkraft-Räder) bis 125 ccm3 Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Unter 18 Jahre bis max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: M
Theorie
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO
Überland | 5 |
Autobahn | 4 |
Beleuchtung | 3 |
Theorie
Praxis
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, AB, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen M, L und S unterliegen nicht der Probezeit – Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Beleuchtung
Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitzt, darf nach Umtausch in den Karten – Führerschein auch leistungsbegrenzte Krafträder fahren.
Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch in den Kartenführerschein auch die Klasse A1.