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Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A1 - Fahrschule Buss & Onken

Informationen zur Führerscheinklasse A1

Motorräder (Leichtkraft-Räder) bis 125 ccm3 Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Unter 18 Jahre bis max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: M

Ausbildung Klasse A

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO

   
Überland 5
Autobahn 4
Beleuchtung 3

Prüfung Klasse A1

Theorie

  • 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
  • 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 Fehlerpunkte

Praxis

  • 70 Minuten Prüfungszeit. Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt, inner- und außerorts, evtl. Autobahn, 6 von 9 Grundfahraufgaben

WISSENSWERTES

Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, AB, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen M, L und S unterliegen nicht der Probezeit – Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.

3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Beleuchtung

Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitzt, darf nach Umtausch in den Karten – Führerschein auch leistungsbegrenzte Krafträder fahren.

Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch in den Kartenführerschein auch die Klasse A1.

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