Informationen zur Führerscheinklasse B
- Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
- Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhänger:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse , wenn die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagen und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: AM, S, L
Vorbesitz : –
Ausbildung Klasse B
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung Klasse B
Theorie
- 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
- 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 Fehlerpunkte
Praxis
- 55 Minuten Prüfungszeit. Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt, inner- und außerorts, evtl. Autobahn, 2 von 5 Grundfahraufgaben
WISSENSWERTES
Einschlussklassen:
Mit der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klassen AM, S, L und Mofa gefahren werden.
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, Ab, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen AM, L und S unterliegen nicht der Probezeit-Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.
Umtausch der Altklasse 3:
Inhaber der Altklasse 3 erhalten bei Umtausch ihrer Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein die Klassen:
- B, BE, C1 und C1E.
- Auf besonderen Antrag erhalten sie auch die Klasse CE 79 (Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis max 7,5 t zulässiger Gesamtmasse – auch mit Anhänger – unter Ausnutzung aller zulassungsrechtlichen Möglichkeiten, bis zu einem Zuggewicht von 18,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre der Gesundheitsnachweis erforderlich. (Wird der Nachweis nicht erbracht, verfällt die Berechtigung zu CE79))
- Wurde die Klasse 3 vor dem 01. April 1980 erworben, wird auch die Klasse A1 erteilt.