Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter: 24 Jahre
Einschlusskl.: A1, A2,
Vorbesitz: –
Theorie
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO
Von A1 | Von A2 | ||
Überland | 5 | 5 | 3 |
Autobahn | 4 | 4 | 2 |
Beleuchtung | 3 | 3 | 1 |
Theorie
Praxis
Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 KW und nicht mehr als 0,16 KW pro Kilogramm Leergewicht.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: A1,
Vorbesitz: –
Theorie
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO
Von A1 | ||
Überland | 5 | |
Autobahn | 4 | |
Beleuchtung | 3 |
Theorie
Praxis
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, A2, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen M, L und S unterliegen nicht der Probezeit – Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Beleuchtung
Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitzt, darf nach Umtausch in den Karten – Führerschein auch leistungsbegrenzte Krafträder fahren.
Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch in den Kartenführerschein auch die Klasse A1.