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Führerscheinklasse C1E

Führerscheinklasse C1E - Fahrschule Buss & Onken

Informationen zur Führerscheinklasse C1E

Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 Tonnen.

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlusskl.: keine
Vorbesitz: B

Ausbildung Klasse C1E

Theorie

  • entfällt

Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO

C1 C1E
Überland 3 3
Autobahn 1 1
Beleuchtung 1 1

Gemeinsamer Ausbildungsgang C1 und C1E

Solo Zug Gesamt
Überland 1 3 4 Fahrstunden
Autobahn 1 1 2 Fahrstunden
Beleuchtung 0 2 2 Fahrstunden

Prüfung Klasse C1E

Theorie

  • Keine Prüfung

Praxis

  • 85 Minuten Prüfungszeit. Abfahrtskontrollen vor Antritt der Prüfungsfahrt, Trennen oder Verbinden des Zuges, inner- und außerorts, evtl. Autobahn, 2 Grundfahraufgaben

WISSENSWERTES

Klasse C1, C1E, C und CE

  • Für alle Klassen ist das vollendete 18. Lebensjahr Voraussetzung
  • Werden Fahrzeugkombinationen mit mehr als 7,5 t im gewerblichen Verkehr eingesetzt, fordern die EU-Sozialvorschriften ein Mindestalter von 21 Jahren.

Gültigkeit der Fahrerlaubnis Kl. C / CE
Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um jeweils weitere 5 Jahre, eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Zeugnis vorzulegen.
Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der Führerscheininhaber das Recht Fahrzeuge dieser Klasse zu führen (Gültigkeitsende siehe Rückseite des Kartenführerscheins).

Umtausch der Altklasse 2 in den Kartenführerschein
Inhaber der Altklasse 2 müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahres ihre Fahrerlaubnis in den Kartenführerschein umtauschen. Hierfür ist ebenfalls die ärztliche Untersuchung und das augenärztliche Zeugnis erforderlich. Inhaber der Altklasse 2 müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahres selbst aktiv werden; Tauschen Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht in der vorgenannten Weise um, dürfen sie keine Fahrzeuge der Klasse C / CE mehr führen. Die untergeordneten Klassen bleiben jedoch unberührt.

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