Einspurige Kleinkrafträder / Roller / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm3 Hubraum oder Elektromotor bis max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 15 Jahre
Einschlusskl.: keine
Vorbesitz: –
Theorie
Praxis
(Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Theorie
Praxis
Mofa bis 50 ccm Hubraum und max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig
Mindestalter: 15 Jahre
Theorie
Praxis
90 Minuten Grundausbildung
Theorie
Praxis
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 cm3 Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
Wer Inhaber einer Fahrerlaubnis gleich welcher Klasse ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.