Klasse A1

Informationen zur Führerscheinklasse A1
Motorräder (Leichtkraft-Räder) bis 125 ccm3 Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Unter 18 Jahre bis max. 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlusskl.: M
Ausbildung Klasse A
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler – AusbO
Überland | 5 |
Autobahn | 4 |
Beleuchtung | 3 |
Prüfung Klasse A1
Theorie
- 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
- 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 Fehlerpunkte
Praxis
- 45 Minuten Prüfungszeit. Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt, inner- und außerorts, evtl. Autobahn, 6 von 9 Grundfahraufgaben
WISSENSWERTES
Bei Ersterwerb einer Fahrerlaubnis werden die Klassen A1, AB, A und B für 2 Jahre auf Probe erteilt. Die Klassen M, L und S unterliegen nicht der Probezeit – Regelung. Bei groben Verkehrsverstößen wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere 2 Jahre.
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Beleuchtung
Wer die Alt-Führerscheinklasse 1a besitzt, darf nach Umtausch in den Karten – Führerschein auch leistungsbegrenzte Krafträder fahren.
Wer die Alt-Führerscheinklasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben hat, erhält bei Umtausch in den Kartenführerschein auch die Klasse A1.