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Führerschein mit 17

Führerschein mit 17 - Fahrschule Buss & Onken

Wir sind auf dem Vor-Sprung!

Die Fahranfänger

  • mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule beginnen
  • Zur Antragstellung wird benötigt:
  • Passbild
  • Erste Hilfe Nachweis
  • Sehtest
  • Ausweiskopie
  • Angabe der Begleitperson/en
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Formular)

Die Fahrausbildung:

Theorie-Ausbildung

12 Grundstoff- und 2 klassenspezifische Unterrichte bei Vorbesitz eines Führerscheins verringert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte.

Praktische Ausbildung

Grundausbildung nach Bedarf, danach

  • 225 Min. Überlandfahrt
  • 180 Min. Autobahnfahrten
  • 135 Min. Beleuchtungsfahrten

Die Prüfung

theoretische Prüfung:
frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres

Praktische Prüfung:
frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Nach dem 17. Geburtstag erfolgt die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Mit dieser darf bundesweit in Begleitung gefahren werden.

Die Begleiter

  • mind. Fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. Kl. 3
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Max. 1 Punkt im Zentralregister Flensburg
  • Sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein

Die Vorbereitung

Um die Ziele der Begleitphase möglichst umfassend zu erreichen wird den Fahranfängern und ihren Begleitern dringend empfohlen, sich umfassend zu den Modellregeln und Besonderheiten zu informieren. Viele Fahrschulen bieten Vorbereitungskurse an.

Der Karten – Führerschein

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein muss bis spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

Die Hintergründe

Über 60 Prozent der schweren Verkehrsunfälle werden von den 18-24 jährigen Fahranfängern verursacht, obwohl diese Gruppe nur einen Anteil von etwa 11 Prozent aller Fahrer darstellt. Fachleute sind sich einig: Es fehlt an Fahrerfahrung!

Das Modell BF17 sieht deshalb vor dem endgültigen Alleinfahren der Fahranfänger eine Begleitphase von ca. einem Jahr vor.

Die Aufgabe der Begleitperson besteht im mäßigen Einfluss und darin, dem Fahranfänger als Berater zur Verfügung zu stehen, insbesondere vor und nach den einzelnen Fahrten. Keinesfalls soll die Begleitperson als „Hilfsfahrlehrer“ agieren. Sie hat eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit dämpfend auf die Fahrweise des Fahranfängers wirken. Die Verantwortung liegt allen beim jungen Fahrer selbst.

Unsere Fahrlehrer haben sich in speziellen Fortbildungen auf das „begleitete Fahren mit 17“ vorbereitet, um den jungen Fahrern und ihren Begleitern wichtiges Hintergrundwissen und gute Tipps zu geben. Auch während der Begleitphase steht ihnen ihre Fahrschule mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung.

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